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Kartonagen + Faltschachteln

Kartonagen + Faltschachteln

Produkthighlights  express auf Anfrage  auch Kleinauflagen möglich  individuelle Lösungen Sicherer Transport, beste Präsentation am POS sind die Vorteile einer Faltschachtel. Sie lassen sich stapeln, wiederverschließen und geben dem Kunden auf der Außenseite die ersten Informationen.
Verpackungsgesetz (VerpackG)

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wir bestimmen für Sie Ihre tatsächlichen Pflichten als Hersteller und Händler (Erstinverkehrbringer der Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung) gemäß VerpackG und unterstützen Sie bei der Umsetzung I Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG), welches seit dem 1. Januar 2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV) ablöst hat, und mit der Novelle des VerpackG, deren Änderungen am 3. Juli 2021 in Kraft getreten sind, haben Sie als Erstinverkehrbringer für Ihre systembeteiligungspflichtigen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unterschiedliche Pflichten. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit erläutern wir für Sie die Begriffe des VerpackG , definieren mit Ihnen gemeinsam Ihre Einzelpflichten und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß VerpackG. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Ihre Fragen zu nachstehenden Punkten ... - Private Endverbraucher (und vergleichbare Anfallstellen) ./. Gewerbliche Endverbraucher - Registrierungspflicht für alle Verpackungen bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) beziehungsweise in LUCID - Systembeteiligungspflichtige Verpackungen und die daraus resultierende Rücknahmepflicht gemäß § 7 VerpackG - Meldepflicht gegenüber dem dualen System Ihrer Wahl und der ZSVR für systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Pflicht zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE) gemäß § 11 VerpackG - Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen und die daraus resultierende Rücknahmepflicht gemäß § 15 VerpackG - Informations-/Hinweispflicht für Letztvertreiber von nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Nachweispflicht für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Kosten und Lizenzentgelte Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß VerpackG? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Produkt-Etiketten  | Haft - und Rollenetiketten

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Hunderte Materialienkombinationen und Veredelungen in unterschiedlichsten Qualitäten stehen zur Verfügung. Egal welche Aufgabe das Etikett erfüllen soll - wir analysieren und beraten Sie umfassend. Indiv. Form oder Standardform. Div. Materialien z.B. nicht klebend oder klebend, Papier, Folien und andere Sondermat. Blanko für Laser/Kopierer/Inkjet oder vorgedruckt. Spezialausführ. z.B. mit Abreißperforation, leporellogelegt, Lochrand
Bildetiketten für Pflanzen / Stecketiketten

Bildetiketten für Pflanzen / Stecketiketten

Ob in Gartencentern, Baumschulen oder Baumärkten, die Stecketiketten zur Produktkennzeichnung müssen wetter- und UV-beständig sein – damit die farbliche Brillanz nicht leidet.